Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Förderverein Jump e.V. hat am 2.1.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Änderungen werden zum 1.1. des auf den Beschluss folgenden Jahres wirksam.

§ 2 Beiträge

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Die Beiträge müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres auf das Konto des Vereins eingezahlt werden.
  3. Der Beitrag beträgt mindestens 20 € pro Jahr.
  4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  5. Der Verein erinnert zunächst an die Zahlung per Mail. Bei schriftlicher Mahnung wird das Porto zusätzlich berechnet.
  6. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, bei Eintritt oder Austritt im laufenden Kalenderjahr ist der vollständige Mitgliedsbeitrag fällig.
  7. Weitere Beiträge können erhoben werden. Die Erhebung muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.